Leistungs-Angebote

Kassenleistungen

Vorsorge-Untersuchungen U3 bis J2

(U2 wegen sehr hohem Patientenaufkommen NICHT möglich)

Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes, der Hüften, des Kopfes und der Schilddrüse

Impfungen und Impfberatung

Blutentnahme

Urin-Untersuchung

Prick-Testung (Allergie-Test auf der Haut)

Hör-, Seh- und Sprachtest

Wundversorgung

und natürlich die kleinen und großen Weh-Weh-chen des Alltags

IGEL-Leistungen (Selbstzahler-LEistungen)

Augen-Screening mit Amblyopie-Gerät (zwischen 6 Monaten und 3 Jahren) 25€

Nieren-Ultraschall bei U3 (wenn keine medizinische Indikation vorliegt) 25€

Kindergarten-Untersuchung 20€

Sport-Attest 20€

Impfbescheinigung 5€

Schulattest für Fehltage 3€

EKG 25€

Wir akzeptieren auch Kartenzahlung mit einer Gebühr von zusätzlich 1€

(neue Preise seit August 2024)

Was sind eigentlich IGeL-Leistungen?

Die in Fachkreisen in Deutschland so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – sind Leistungen, für welche die Krankenkassen in der Bundesrepublik nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt, beispielsweise der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, weil sie über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen (sog. Übermaßbehandlung).

Diese Leistungen können von den Kassen- und Privatärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenlordnung für Ärzte (GOÄ). Unsere Preise können gerne bei der Anmeldung erfragt werden.

Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an.